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Pässe und Patente

Ausweise erzählen die Geschichte der Grenze Teil 1

ausweis_1815
 

Im 19. Jahrhundert herrschte an der Grenze noch völlige Reisefreiheit. Jeder durfte ungehindert zu jeder Tageszeit und an jeder Stelle die Grenze überqueren. Nur wer zollpflichtige Waren mit sich führte, musste die offiziellen Übergänge benutzten und sich beim Zolleinnehmer melden.

Wer im Nachbarland arbeiten wollte, brauchte eine Arbeitserlaubnis (Patent) von den örtlichen Behörden und musste dort auch Steuern bezahlen.

Das Patent von 20. Mai 1815 wurde ausgestellt für den Hollandgänger Berent Meinnink aus Bramsche bei Lingen, der als Saisonarbeiter bei P. Berghuis in Hoogeveen angestellt war. Vermutlich arbeitete er als Torfarbeiter, denn er wohnte dort „in de Hutte“. Das Dokument ist also kein Personalausweis im eigentlichen Sinne, sondern eine Arbeitslegitimation und Steuerbescheinigung, die nicht an der Grenze, sondern bei der Finanzbehörde benötigt wurde.

Wer im Nachbarland Handel treiben, ein Geschäft eröffnen oder Rechtsgeschäfte tätigen wollte, brauchte einen Reisepass seines Heimatlandes. Reisende wurden zwar vor der Mitte des 19. Jahrhunderts an der Grenze nicht kontrolliert, mussten sich aber am jeweiligen Aufenthaltsort bei der Polizeibehörde melden und ihren Pass abstempeln lassen. So konnten die Behörden die Reiseroute genau nachvollziehen.

Der Reisepass des Königreichs Hannover wurde im Februar 1834 in Lingen ausgestellt für den Kaufmann Hermann Heinrich Eilermann aus Schapen. Er gehörte zu den Wanderhändlern („Tüotten“), die als reisende Kaufleute mit Textilien in den Niederlanden ihr Geld verdienten.

 

Vergleiche auch die Beiträge:

Ausweispflicht als Kriegsmaßnahme - Ausweise erzählen die Geschichte der Grenze Teil 2

Erschwerter Grenzverkehr in den 1920er Jahren - Ausweise erzählen die Geschichte der Grenze Teil 3

Zwischen allen Staaten und Grenzen - Ausweise erzählen die Geschichte der Grenze Teil 4

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