Die Familie von Hubert Feldhaus lebte und arbeitete auf einem Pachthof in Alstätte-Brook (Gemeinde Ahaus, Kreis Borken). Dieser lag direkt an der deutsch-niederländischen Grenze. Unmittelbar nach Kriegsende im Mai 1945, Hubert Feldhaus war zu diesem Zeitpunkt sieben Jahre alt, musste er mit seinen Eltern und Geschwistern, wie alle anderen Grenzbewohner auch, auf Anordnung der britischen Militärregierung die Hofstelle ohne Hoffnung auf Rückkehr in Richtung Hinterland verlassen. Vieh und Hausrat – alles wurde mitgenommen. Die Familie kam in der Polizeistation in Alstätte, Enscheder Straße 17 unter, die Hühner wurden beim Onkel in Alstätte-Schwiepinghook abgegeben, die Kühe durften bei einem Bauern ebenfalls in Alstätte-Schwiepinghook auf die Weide getrieben werden. Das Pferd und die landwirtschaftlichen Geräte waren bei der Tante in Alstätte- Schmäinghook untergebracht. Ende Juni durften die Bewohner ihre Felder wieder bearbeiten und das Heu und das Getreide einbringen – gelagert werden musste es allerdings außerhalb des „Niemandslandes“, wie das verlassene Gebiet genannt wurde.
Eingerichtet wurde das Sperrgebiet durch die britische Besatzungsmacht, um die deutsche Bevölkerung vor den Niederländern zu schützen: Ein unmittelbarer Kontakt zwischen Deutschen und Niederländern schien den Briten zu gefährlich. Nach einem halben Jahr, im November 1945 durften die Grenzlandbewohner wieder zurückkehren. Sie fanden vieles kaputt und leergeraubt vor; konnten aber wieder in den eigenen Häusern leben.
Die Kontrollen durch die Briten dauerten aber an: Es waren Listen an den Haustüren anzubringen, auf denen alle Hausbewohner ohne Ausnahme aufzuführen waren. Dies wurde regelmäßig kontrolliert. Ein belgischer Soldat, Hilfskraft der britischen Truppen, fragte bei einer solchen Hausdurchsuchung, ob es hier Nazis gäbe. Dabei holte er ein großes Messer hervor und machte eine schneidende Bewegung vor seiner Kehle – für die Kinder der Feldhaus-Familie eine bleibende und schreckliche Erinnerung